Einspruch Stellenzulage für System-Operatoren des Bundes 04.05.2012 20:37 | |
In dem Klageverfahren bezüglich der Stellenzulage für die Operator des Bundes geht es in die nächste Runde.
Wie Ende April bekannt wurde will das BMI Rechtsmittel gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der Zulage für fliegendes Personal für die Systemoperatoren des BPOLFLD einlegen.
Damit ist das Urteil vom 12.03.2012 nicht rechtskräftig und die Anträge auf Zahlung der Zulage werden zurückgestellt.
Fortsetzung folgt ....
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23. Delegiertentagung der BfPP 21.04.2012 15:31 | |
Vom 23. – 27. April trafen sich die Delegierten der BfPP und der Vorstand zur 23. Delegiertentagung in der LVHS Freckenhorst. 16 Delegierte aus (fast) allen Staffeln der Bundes- und Länderpolizei besprachen gemeinsam mit dem Bundesvorstand den derzeit aktuellen Sachstand der verschiedensten Themenbereiche der Polizeifliegerstaffeln und des Personals.
Karl Hild – Ehrenmitglied und Mitorganisator der jährlichen Tagungen - freute sich auf unsere Tagungswoche. Gemeinsam mit dem Bundesvorstand eröffnete er die Veranstaltung am Montag und gab einen kurzen Überblick auf das Programm. An dieser Stelle recht herzlichen Dank an unser Ehrenmitglied für die Unterstützung, Mitorganisation und Betreuung der Tagungswoche!
Als Fachvortrag konnten wir in diesem Jahr die Fa. Carl Zeiss Optronik gewinnen, welche am Dienstagmittag um 14.00 Uhr das System Leo III HD vorstellte. Hierzu hatte die BfPP auch eine gesonderte Einladung an alle interessierten Mitglieder der Staffeln gesteuert. Davon wurde rege Gebrauch gemacht, so dass wir am Veranstaltungstag eng zusammenrücken mussten.
Die Delegiertenwoche ist eine der wichtigsten Veranstaltungen der BfPP im Jahr, um die Verbandsarbeit effektiv und vor allem aktuell gestalten zu können. Der Bundesvorstand hatte eine arbeitsintensive Woche mit vielen Tagesordnungspunkten. Schwerpunkte waren die Erörterungen der Gespräche bei den Ministerien und in den Landtagen im zurückliegenden "Delegiertenjahr." Aber natürlich auch unsere erzielten Erfolge im Fluglehrer- und Flugschülerbereich sowie in Teilbereichen unseres Positionspapiers.
Weitere Themen: Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, geplante Aktivitäten, wie die Teilnahme an der ILA 2012 im Berlin ExpoCenter Airport, vom 11. - 16. September 2012 u.v.a.m.
Wir berichten Euch zeitnah über unsere Ergebnisse und Ziele für das kommende Jahr.
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Hessen setzt ab sofort auch Polizeiflugzeug ein! 03.04.2012 20:03 | |
Für Aufklärungs- und Kontrollflüge kann die hessische Polizei neben Hubschraubern nun auch ein Flugzeug nutzen.
Es könne auch bei schlechten Wetterbedingungen eingesetzt werden, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Freitag in Egelsbach bei der Vorstellung des neuen Einsatzmittels.
Die zweimotorige "Vulcanair P68 Observer" mit einer Flügelspannweite von zwölf Metern sei mit 300 Stundenkilometern schneller als die drei eingesetzten Helikopter vom Typ Eurocopter, lobte Rhein die Vorteile der Maschine. Zudem könne sie größere Distanzen zurücklegen - bis zu 3.000 Kilometer bei einer Flugdauer von bis zu acht Stunden.
Ein wichtiges Argument bei der Überlegung, ob man einen weiteren Hubschrauber oder das Flugzeug kaufen solle, sei aber auch der Kostenfaktor gewesen. Mit 870.000 Euro kostet der Flieger nicht einmal ein Sechstel des 6,5 Millionen Euro teuren Eurocopters. Auch im Betrieb ist das Flugzeug wesentlich günstiger. Eine Flugstunde schlägt mit etwa 700 Euro weniger zu Buche. "Das spart erhebliche Summen an Steuergeldern", so Rhein.
Lackiert ist das Flugzeug wie ein hessischer Streifenwagen. Neben einer dreiköpfigen Besatzung findet reichlich Ausrüstung Platz an Bord. Damit sind unter anderem direkte Bildübertragungen an die Einsatzzentrale möglich.
Das Flugzeug soll die Helikopter nicht ersetzen, sondern entlasten. Etwa bei der stundenlangen Überwachung von Autobahnen und Wasserstraßen ließen sich die Vorteile des Fliegers sinnvoll nutzen. Schon zur Osterreise-Welle soll Deutschlands erstes Polizeiflugzeug zeigen, was es kann. Dann wird es die Verkehrssituation auf den Fernstraßen in Richtung Süden im Auge behalten.
Weitere Bilder im Mitgliederbereich!
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Gespräche der BfPP im Sächsischen Landtag 22.03.2012 22:46 | |
Die BfPP-Vorstandsmitglieder Thomas Lauterfeld und Roland Wiesenberg befanden sich am 06. und 07.03. in Dresden zu Gesprächen mit mehreren Landtagsfraktionen.
Inhalt der Gespräche war die zum 01.01.2012 in Sachsen in Kraft getretene Erschwerniszulagenverordnung und das Positionspapier der BfPP.
Hintergrund:
Bei der neuen EZulVO wurde das fliegende Personal der Polizei in Sachsen nicht berücksichtigt. Es wurde –für die Polizeifliegerei- lediglich die „alte“ Verordnung mit einem neuen Datum versehen, bei der Höhe der Beträge erfolgte keine Änderung. Und dies, obwohl bereits im Februar 2011 ein Gespräch im sächsischen Innenministerium stattfand, bei dem die Situation der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen und die Notwendigkeit einer Beträge- Anpassung eindringlich dargestellt wurde. Im Nachgang dieses Gespräches wurde uns in Telefonaten immer wieder dargelegt, dass die neue EZulVO noch nicht in Kraft sei und wir rechtzeitig Informationen bekommen.
Im Oktober 2011 konnte der Vorstand dann einen Entwurf der neuen Sächsischen Erschwerniszulagenverordnung einsehen, bei der es sich im Prinzip um die Abschrift der 1998 verabschiedeten Fassung des § 22a EZulVO handelte.
Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem IM erhielten wir eine für uns nicht befriedigende Antwort und der Vorstand beschloss, Gespräche mit den Vorsitzenden der einzelnen Landtagsfraktionen in Sachsen zu führen.
Die neue Verordnung trat dann unverändert bereits zum 01.01.2012 in Kraft!
Anfang März erhielten wir, nach schwieriger Terminabstimmung mit den Fraktionen im Landtag, die gewünschten Gesprächstermine, so dass sich der Bundesvorsitzende und Bundesschriftführer der BfPP auf den Weg nach Dresden machten, um mit CDU, FDP, SPD und den LINKEN zu sprechen.
Mehr Informationen im Mitgliederbereich!
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Klage des Systemoperators wird stattgegeben! 21.03.2012 10:25 | |
Am 09.03.2012 (10.30 Uhr) fand beim BayVGH in München / Ludwigstraße 23 eine Verhandlung bezgl. „Stellenzulage für fliegendes Personal“ für Systemoperatoren (ehem. FLIRO) im Flugdienst der Bundespolizei statt (gem. BBesG Anlage 1, Nr. 6 (1) c, i.V.m. Vorbem. Nr. 6 zu BBesO A/B, i.V.m. Anlage IX) .
Geklagt wurde seit 2005 von einem Bundespolizisten gegen den Bund, die 1. Instanz gab dem Kläger recht, die 2. Instanz dem Beklagten und nach der Rückverweisung vom BVG / Leipzig (3. Instanz) jetzt war die Verhandlung in München beim BayVGH.
Das Verfahren hat jetzt nach 7 Jahren einen richtungsweisenden Abschluss gefunden!
Vorab wurde mündlich folgendes mitgeteilt:
1.) Die Berufung (der Beklagten) wird zurückgewiesen
2.) Die Kosten trägt die Beklagte
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
4.) Die Revision wird nicht zugelassen
Das würde bedeuten, dass die Systemoperatoren bei der BPOL ab sofort die Fliegerstellenzulage für die "sonstigen Besatzungsmitglied!er" erhalten.
Weitere Informationen folgen nach der schriftlichen Urteilsbegründung und der damit verbundenen Regelungen bei der BPOL.
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Hamburgs Polizeipräsident wird Mitglied bei der BfPP! 17.03.2012 14:45 | |
Wolfgang Kopitzsch wird Fördermitglied!
Am 24.01.2012 fand in der Hamburger Innenbehörde, Johanniswall 4, ein Gespräch mit dem Innensenator Michael Neumann und dem Polizeipräsident von Hamburg Herr Wolfgang Kopitzsch statt. Weitere Teilnehmer waren der Leiter der Bereitschaftspolizei Herr LPD Dudde und aus dem Fachbereich Haushalt Herr Jansen. Für die BfPP nahm der Bundesvorsitzende Thomas Lauterfeld und sein Stellvertreter Thorsten Rahlmeier teil. (siehe Info 2/2012)
Herr Kopitzsch war bei diesem Termin von unserem Verband und seiner Arbeitsweise so beeindruckt, dass er spontan fragte ob er nicht auch bei uns Mitglied werden könnte. Dies wurde bejaht und ihm die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft angeboten. In der vergangenen Woche erreicht uns der Antrag auf Mitgliedschaft in der BfPP.
Derstudierte Pädagoge als Lehrer für Politik, Staats- und Verfassungsrecht war seit 1979 an der Landespolizeischule tätig. Bis zu seiner Wahl zum Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord im April 2009 hatte er zuletzt selbst die Polizeischule geleitet. Seit 18. Januar 2012 ist er Hamburgs neuer Polizeipräsident.
Anerkannt und geschätzt wird Kopitzsch unter anderem für seine zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Mitte der 1980er Jahre erhielt er beispielsweise einen Forschungsauftrag der Behörde für Inneres zur Geschichte der Hamburger Polizei in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus.
Weitere Mitgliedschaften bestehen u. a. in der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als stellvertretender Kreisvorsitzender und Kreisvorsitzender der AWO Hamburg-Nord, Vorsitzender des AWO-Distrikts Winterhude-Nord-Eppendorf, Kreis- und Landesdelegierter; in der Gesellschaft für Polizeigeschichte, dem Verein für Hamburgische Geschichte und jetzt auch in der BfPP.
Wir freuen uns sehr über diese Mitgliedschaft. Nicht zuletzt sehen wir es auch als Wertschätzung unserer Vorstandsarbeit für unsere Kollegen bei den Polizeihubschrauberstaffeln in Deutschland. Alle Kollegen die noch nicht Mitglied bei uns sind sollten spätestens jetzt nochmal ernsthaft darüber nachdenken!
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Anpassung der Erschwerniszulage in Sachsen- Anhalt 27.01.2012 14:09 | |
In Sachen Positionspapier hatten wir in den vergangenen Jahren bereits mehrfach bei dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt versucht, Verständnis für unsere Position zu wecken. Zugegebener Maßen sind die Themen, die ausschließlich die Belange der Polizeihubschrauberstaffel betreffen, sehr speziell und komplex. Wie in anderen Bundesländern, gerade auch aktuell in NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und beim Bund hatten wir versucht, ein persönliches Gespräch im IM zur Verdeutlichung der angesprochenen Themen im Positionspapier zu erreichen.
Nach der Landtagswahl 2011 und dem daraus resultierenden politischen Neuanfang schrieben wir erneut, auf Anregung und Vorbereitung unseres Delegierten Frank Michler, den Staatssekretär Dr. Gundlach an, um Ihn über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ursprünglich sollten wir bei der Erschwerniszulage des Landes hinsichtlich einer Erhöhung ja außen vor bleiben. Gleiches wurde von unserem Delegierten auch über die GDP veranlasst.
Aufgrund der Schreiben und der Beharrlichkeit unserer Eingaben in Sachen Anpassung der Zulagen wurde jetzt die Erschwerniszulagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt an die der Bundespolizei angeglichen. Allerdings aufgrund der Überschneidung mit der 10. Änderung beim Bund leider vorerst ohne die Fluglehrer- und Flugschülerzulage. Das heißt Piloten und FT mit Zusatzqualifikation erhalten jetzt anstelle von 176,- Euro ab sofort 230,- Euro und die Operatoren bekommen für 10 Landungen anstatt 45,- € jetzt 60,-€.
Damit wurde unsere Maximalforderung natürlich nicht in Gänze erfüllt.
Unabhängig davon haben wir aber eine Erhöhung um 50,-€ erstritten, was in diesen Zeiten und der allerorts laufenden Haushaltskonsolidierungen und der Schuldenbremse sicher beachtlich ist. Für uns ist es ein gemeinsamer Erfolg von BfPP und GDP im Interesse unserer Besatzungsmitglieder, nicht zuletzt auch von unserem Delegierten, der zum richtigen Zeitpunkt den entscheidenden Anstoß gegeben hat.
Mitglied sein bei der BfPP lohnt sich! Hier möchten wir gerade auch die neuen Kollegen in der Luftfahrerschule ansprechen. Ihr habt die Möglichkeit eine Anwartschaft zu reduzierten Mitgliedsbeiträgen abzuschließen und alle Vorteile im vollen Umfang zu nutzen! ……Sprecht uns an!
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Geprächstermin mit dem Innensenator in Hamburg 26.01.2012 23:40 | |
Am 24.01.2012 fand in der Hamburger Innenbehörde, Johanniswall 4, ein Gespräch mit dem Innensenator Michael Neumann statt. Weitere Teilnehmer bei diesem Gespräch waren der Polizeipräsident von Hamburg Herr Wolfgang Kopitzsch, der Leiter der Bereitschaftspolizei Herr LPD Dudde und aus dem Fachbereich Haushalt Herr Jansen. Für die BfPP nahm der Bundesvorsitzende Thomas Lauterfeld und sein Stellvertreter Thorsten Rahlmeier teil.
Es wurden bei diesem Gespräch zunächst die personelle Situation in der Staffel erörtert. Durch den Innensenator wurde zugesagt, dass die fehlenden Pilotenstellen bei der Staffel wieder neu besetzt werden. Wie dies praktisch umgesetzt wird ist noch nicht entschieden. Weil relativ kurzfristig Piloten benötigt werden, sind derzeit mehrere Möglichkeiten in der Prüfung. Die Ausbildung auf dem "normalen" Weg über die Luftfahrerschule würde mindestens 3 Jahre dauern.
Der Kooperationsvertrag zwischen Niedersachsen und Hamburg wird angesprochen. Es werden verschiedene Modelle der gemeinschaftlichen Dienstverrichtung diskutiert und die Möglichkeiten bei einer unterschiedliche Flotte in den Staffeln erörtert. Sicher hat ein einheitliches Muster manche Vorteile, es kann aber einsatztaktisch durchaus Sinn machen, ein kleineres und ein größeres Muster im Bestand zu haben. Niedersachsen als Flächenland ist hier auf ein Muster mit einer großen Endurance angewiesen, Hamburg als Stadtstaat ist mit der EC 135 gut aufgestellt.
Es wird betont, dass die Kooperation gerade erst unterzeichnet wurde und dass diese erst in den Köpfen aller ankommen muss. Anlaufschwierigkeiten sind hier vorprogrammiert.
Als weiteres Thema wurde unser Positionspapier und die Anpassung der Stellen- und Erschwerniszulage angesprochen. Hier sieht sich Hamburg aber derzeit aufgrund der Schuldenbremse nicht in der Lage die Anpassungen vorzunehmen. Es wurde durch den BfPP Vorstand berichtet, dass der Bund und auch das Land Sachsen Anhalt die Erschwerniszulage mittlerweile erhöht haben. Bei einer Überführung der Bundes- in eine Landesvorschrift Hamburg sollten auf jeden Fall die derzeit gültigen Zahlen übernommen werden.
Das Gespräch dauerte gut 1 Stunde und alle Beteiligten äußerten sich positiv über den Verlauf. Weitere Gespräche im Nachgang werden sicher noch folgen. Mehr Infos über dieses Thema demnächst im Mitgliederbereich!
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Liebe Mitglieder, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 18.12.2011 13:10 | |
Jahresrückblick 2011! Zeit für den BfPP Vorstand Bilanz zu ziehen! Dies können wir mit Stolz! Wir haben viel geleistet und wichtige Erfolge für unsere Kollegen verbuchen können!
2011 fanden Gespräche in den Innenministerien von Sachsen, Brandenburg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und beim Bund statt. Themen waren u.a. unser Positionspapier, Fluglehrer- Flugschülerzulage, Altersgrenze und andere wichtige länderspezifischen Themen. Beim Bund wird die Fluglehrer- und Schülerzulage wieder eingeführt, in Hessen konnten wir zumindest im Bereich der fehlenden Beförderungsstellen einen ersten Erfolg verbuchen. In Bezug auf die Fliegerstellen- und Erschwerniszulage gestaltet sich unser Vorankommen aber bei allen Ländern aufgrund der angespannten Haushaltslage schwierig. Wir werden aber nichts unversucht lassen, bei der Gestaltung der neuen Dienstrechtsreformen unsere begründeten Zahlen entsprechend mit einzubringen.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit war die schwierige Situation in Niedersachen. Es fanden viele Telefonate und mehrere Termine statt um die beabsichtigten Streichungen von 20 Stellen und die Reduzierung auf nur zwei Einsatzhubschrauber zu verhindern. Wir konnten durch Überzeugungsarbeit und fachliche Argumente die Entscheidungsträger zum Nach- bzw. Umdenken bewegen. Ergebnis ist derzeit, dass „nur“ 7 Stellen über Eintritt in den Ruhestand abgebaut werden und die Anzahl der Hubschrauber nochmals auf den Prüfstand kommt. Allerdings wurde die gesamte Führungsspitze, angefangen beim Landespolizeipräsidenten bis hin zum Vizepräsident der ZPD, mittlerweile ausgetauscht, was uns die Arbeit natürlich nicht leichter macht.
Das Wort des Jahres heißt KOOPERATION!
In diesem Bereich wird einiges an Arbeit auf den BfPP Vorstand zukommen. Die Gerüchteküche kocht und es werden die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert. Grundsätzlich können wir uns diesen Bestrebungen nicht entgegenstellen – das müssen wir auch nach meinem Dafürhalten nicht. Kooperationen können durchaus sinnvoll gestaltet werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass es sich um wirkliche Kooperationen handelt und nicht eine einseitige Sache zu Lasten unserer Kollegen wird.
Natürlich muss die Selbständigkeit der einzelnen Staffeln erhalten bleiben, unsere Kollegen müssen weiterhin einen festen Dienstort und klar definierte Dienstzeiten haben. Vor allem müssen wir darauf achten, dass die Flugzeiten für jeden einzelnen Piloten/ FT nicht weiter gesenkt werden. Als absolutes Minimum sehen wir 120 Flugstunden im Jahr.
Im Vergleich: die BFU setzt 180 Mindeststunden an. Ein weiteres Absenken geht zu Lasten der Flugsicherheit und der Professionalität unserer Arbeit.
Passend zu diesem Thema hat die BfPP in diesem Jahr einen Kooperationsvertrag mit der Pilotenvereinigung Cockpit geschlossen. Wir versprechen uns dadurch Synergien gerade im Bereich der Europäischen Regulierungen und der damit verbundenen vielen Themen für Hubschrauberpiloten, nicht nur im polizeilichen Einsatzflugdienst sondern zum Beispiel auch bei den Rettungsstationen und Rettungsflügen.
Viele weitere Themen wurden im vergangenen Jahr behandelt bis hin zur Beratung und Unterstützung unserer Mitglieder bei den verschiedensten Fragen / Problemen im dienstlichen und fliegerischen Bereich.
Wir freuen uns auf unsere Arbeit im neuen Jahr!
Der Vorstand der BfPP wünscht ein erfolgreiches und unfallfreies neues Jahr 2012
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Es ist geschafft – Erneuter Erfolg der BfPP! 06.12.2011 16:36 | |
Wiedereinführung der Fluglehrer und Flugschülerzulage bei der Bundespolizei!
Nach jahrelangen kontinuierlichen Eingaben, vielen Gesprächen des BfPP Vorstandes im Bundesinnenministerium in Berlin, nicht zählbaren Telefonaten und schriftlichen Eingaben haben wir endlich die Wiedereinführung der Fluglehrer- und Flugschülerzulage erreicht!
Am 30. November 2011 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wurde veranlasst und wird zeitnah erwartet.
Vorab können wir Euch mitteilen, dass die Verordnung u.a. folgende Regelungen enthält:
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Flugschüler erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 80 Euro
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die monatlichen Zulagenbeträge für Luftfahrzeugführer, die als Fluglehrer verwendet werden, erhöhen sich im Falle des § 22a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 um 60 Euro bzw. im Falle des § 22a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 um 50 Euro.
Wir freuen uns, dass unsere langen intensiven Bemühungen endlich zum Erfolg geführt haben. Man hat in den zuständigen Behörden erkannt, dass die qualifizierte Arbeit und der erhöhte Aufwand der Fluglehrer Anerkennung finden muss. Wenn auch die Höhe der Zulage nicht so ausgefallen ist, wie wir das vorgeschlagen hatten, so müssen wir doch mit dem erreichten unter dem Aspekt der schwierigen Haushaltslage zufrieden sein.
Endlich werden auch wieder die Flugschüler mit einer Zulage bedacht, die ja mit Beginn des Lehrgangs ebenfalls durch zusätzliche Aufwendungen belastet sind. Es zeigt sich wieder dass es sich lohnt einen Fachverband sein eigen zu nennen. Verbandsarbeit zahlt sich aus, wenn es auch manchmal länger dauert bis sich ein Erfolg einstellt.
Bedanken möchten wir uns hier auch bei Siegbert Heuser, was unser Ehrenvorsitzender noch als Bundesvorsitzender vor über 10 Jahren begonnen hat, konnten wir jetzt endlich abschließen. Ebenso bedanken möchten wir uns bei dem Kollegen Marx von der Luftfahrerschule, der uns bei zwei Gesprächen begleitet hat und mit fachlichem Rat zur Seite stand.
Bist Du schon BfPP-Mitglied? Wenn nicht dann denke mal darüber nach!
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Halbjahresgespräch in der BPOL Fliegergruppe 05.12.2011 13:21 | |
Am 04.11.2011 trafen sich zum 2. Mal in diesem Jahr der Leiter der Bundespolizeifliegergruppe Herr LPD Helbig und sein Vertreter Herr POR Hallmann mit der BfPP, vertreten durch den Bundesvorsitzenden Thomas Lauterfeld und seinem Vertreter Thorsten Rahlmeier zu einem Erörterungsgespräch über derzeit aktuelle Themen.
Herr Helbig erläuterte, dass ein neuer Organisation und Dienstpostenplan (ODP) erarbeitet wurde und dieser nun dem Präsidium in Potsdam vorliegt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Änderungen in der Struktur einzelner Staffeln. Die Teilstaffel Gifhorn wäre vom Entwurf in besonderem Maße betroffen, was für das Personal erhebliche Fragen aufwirft. Die BfPP hat ein Schreiben an den Präsidenten der BPOL gerichtet um baldmöglichst Klarheit über die Zukunft des Stützpunktes Gifhorn zu gelangen.
Herr Helbig informierte weiter, dass die PAVCON-Konferenz am 05. und 06. Juni 2012 stattfinden wird. Es ist beabsichtigt am Vortag die jährliche Flugsicherheitskonferenz für die Polizeiflugdienste abzuhalten.
Das Verbinden der PAVCON- Konferenz mit dem PACE-Treffen wurde von der BfPP und der Fliegergruppe als Idee verworfen. Sinnvoller erscheint ein zweiter Termin zum Herbst 2012. Die Leitung der Fliegergruppe wolle dies im Falle des Ausrichtens auch unterstützen.
Die BfPP berichtet von ihrem Sachstand bezüglich ihrer Gespräche Positionspapier und den Kooperationsbestrebungen einzelner Länderstaffeln mit der Bundespolizei.
Die derzeitige Situation über die Gewährung und Höhe der Erschwerniszulage bei der Bundespolizei wird den tatsächlichen Anforderungen an die System-Operatoren nicht gerecht. Hierzu ist nach Meinung der BfPP dringend eine Veränderung auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen findet Ihr im Mitgliederbereich!
Das Treffen endete nach 2 Stunden. Wir bedankten uns für die Einladung und die angenehme Gesprächsatmosphäre. Der nächste Gesprächstermin ist im Frühjahr 2012 beabsichtigt.
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Andreas Bruns nicht mehr Polizeipräsident in Niedersachsen 27.10.2011 17:35 | |
Hannover. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat mit seinem Personalkarussell in der Polizeiführung heftige Kritik ausgelöst. Als „befremdlich“ und „überstürzt“ bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag die überraschende Ablösung von Landespolizeipräsident Andreas Bruns (62) durch Hannovers Polizeipräsidenten Uwe Binias (55).
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (rechts) stellte am Dienstag den neuen Landespolizeipräidenten Uwe Binias vor.
Zuvor hatte Schünemann nach einer Kabinettssitzung mitgeteilt, dass Bruns wegen „Bruchs des Vertrauensverhältnisses“ in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde. Bei der Schaffung einer neuen Abteilung für Informationstechnologie und Cybersicherheit sei es zu Unstimmigkeiten gekommen, erklärte der Minister. Das SPD-Mitglied Bruns leitete im Ministerium die strategische Abteilung 2 für „Polizei, Brand- und Katastrophenschutz“. Binias, der der CDU angehört, stand vier Jahre an der Spitze der Hauptstadtpolizei und hat sich dort Respekt und Anerkennung erarbeitet
Quelle: Neue Presse Hannover
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Staffeltreffen 2011 in Lübeck / MGV der BfPP 16.10.2011 19:37 | |
Vom 30.09.-02.10.2011 fand in Lübeck das diesjährige Staffeltreffen statt. Das Programm begann am Freitagabend mit einem gemütlichen Abendessen und ersten Gesprächen im Restaurant „media docs“.
Am Samstagfrüh, eingebunden in das Staffeltreffen die jährliche Mitgliederversammlung der BfPP.
Der Bundesvorsitzende erläuterte im Rechenschaftsbericht die Tätigkeiten der BfPP und Ihres Vorstandes seit der letzten MGV in Stuttgart. Im Kassenbericht legte der Bundesschatzmeister die Ausgaben des Verbandes vor. Ebenso wurde ein Haushaltsplan für das kommende Jahr vorgestellt und durch die Mitglieder genehmigt.
Bei den turnusgemäßen Neuwahlen des Teilvorstandes wurden die bisherigen Vorstände – Thorsten Rahlmeier (BPOL) stellv. Bundesvorsitzender, Sandra Plett (BW) Geschäftsführerin und Peter Henseleit (BB) Bundesschatzmeister – für die kommenden 2 Jahre in Ihre Ämter wiedergewählt.
Der Samstagnachmittag gehörte dann ganz der Hansestadt Lübeck. Stadtführung, eigene Erkundung in Kleingruppen und gemeinsames Abendessen im Ratskeller.
Am Sonntag dann der Abschluss in der Fliegerstaffel Fuhlendorf.
Begrüßung durch den stellv. Staffelleiter und Erläuterung der vielfältigen Aufgaben der (Küsten-) Fliegerstaffel, anschließend Rundgang durch die Staffel und gemeinsames Mittagessen.
Bei schönstem Wetter war das gesamte Wochenende eine runde Sache, bei der einige auch die Möglichkeit der Verlängerung auf Montag nutzten und am „Tag der Deutschen Einheit“ den Norden Deutschlands und die Ostsee erkundeten.
Wir freuen uns schon auf das Staffeltreffen 2012!
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Vereinigung Cockpit und BfPP beschließen eine Kooperation. 06.10.2011 22:34 | |
Am Mittwoch den 05.10.2011 unterzeichneten die Vereinigung Cockpit (VC) und die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei eine Kooperationsvereinbarung. Für die VC unterschrieb der Vorstand Berufspolitik/Arbeitsgruppen Heinz Denninger und für die BfPP der Bundesvorsitzende Thomas Lauterfeld. Zusätzlich anwesend bei der Unterzeichnung waren von der VC Arbeitsgruppe Hubschrauber Thomas Rüder und der Leiter der Berufspolitik u. Personalleiter Christoph Schewe. Die Unterzeichnung wurde im Büro der VC in Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 10 vorgenommen.
Ziel ist es, bei übereinstimmender Interessenlage, die Bündelung und Vertretung gemeinsamer, berufspolitischer Interessen in nationalen und internationalen Umfeld.
Zu diesem Zweck werden die Verbände eng zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Erforderlichenfalls können gemeinschaftliche Treffen arrangiert oder entsprechende Arbeitsgruppen gebildet werden. Ebenso können Mitglieder des jeweils einen Verbandes in Arbeitsgruppen des anderen Verbandes auf Einladung und mit gegenseitiger Zustimmung mitwirken.
Die gegenseitige Vertraulichkeit der ausgetauschten und erlangten Informationen wird zugesichert. Durch die Vereinbarung entstehen keine gegenseitigen finanziellen Ansprüche.
Als mögliche gemeinsame Arbeitsfelder sehen wir die neuen Europäischen Regelungen bezüglich der Vorschriften in der Hubschraubersparte. Hier im Besonderen die Arbeitszeitregelungen, die Lizenzierung (z.B. OML Eintrag), Ausrüstung, NVG…….
Es könnten aber auch die Kontakte des jeweils anderen genutzt werden um hier Ressourcen zu sparen.
Als erstes ist ein Gespräch geplant in dem die gemeinsamen Interessen fixiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden soll. Das Treffen soll noch in diesem Jahr stattfinden.
Wir freuen uns auf viele gemeinsame Aufgaben!
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Einladung zur Mitgliederversammlung 14.09.2011 10:48 | |
Der Vorstand der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei e.V.
läd alle BfPP-Mitglieder zur Mitgliederversammlung 2011 recht herzlich ein.
Die 22. Mitgliederversammlung findet statt am
Sonnabend, dem 01.10.2011, 09.00 Uhr
Traveller Hotel Lübeck, St.- Jürgen- Ring 60, 23564 Lübeck
Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung findet Ihr im Mitgliederbereich.
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EuGH - Piloten dürfen auch über 60 fliegen!? 14.09.2011 08:15 | |
Piloten dürfen nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden: Dies stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.
Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss das Unternehmen den Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. "Das wird Aufruhr geben unter den Piloten", kommentierte ein Lufthansa-Kapitän das Urteil gegenüber stern.de. "Hier hat sich eine kleine Gruppe Egoisten durchgesetzt."
Auch die Piloten-Vereinigung Cockpit (VC) ist enttäuscht über das Urteil. Es gebe gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Sprecher Jörg Handwerg. Er verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Crew-Umläufen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten.
Die Lufthansa kündigte an, nach neuen Lösungen zu suchen. Zunächst müsste das Luxemburger Urteil aber in nationales Recht umgesetzt werden, sagte ein Unternehmenssprecher. Danach werde man sich mit der Pilotengewerkschaft zusammensetzen. Ein Großteil der Piloten sei bislang mit der tariflichen Regelung einer Altersgrenze mit 60 Jahren plus einer Rentenübergangsregelung zufrieden gewesen.
Die Luxemburger Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland gelten.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Altersgrenzen in anderen Branchen haben. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte den Richterspruch. Altersgrenzen seien nicht mehr zeitgemäß, erklärte sie in Berlin. Nötig seien vielmehr "flexible Einstiegsmöglichkeiten für den Ruhestand".
Quelle: Stern.de
Die BfPP findet diese Entscheidung auch nicht richtig. Die Altersgrenze für Piloten ist aus Sicht des Fachverbands enorm wichtig. Die Belastung bei den Verkehrsfliegern ist groß,noch größer ist diese bei der Einsatzbesatzung eines Polizeihubschraubers. Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es gewichtige Gründe für eine Pensionierung spätestens mit 60 Jahren. Extremen Belastungen im Nachteinsatz, Fliegen in der Hinderniskulisse mit NVG und zusätzlich der Schichtdienst sprechen hier für sich.
Die BfPP wird auch weiterhin für die Altersgrenze spätestens mit 60 Jahren eintreten!
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Gespräch im Innenministerium Nordrhein-Westfalen 09.09.2011 16:43 | |
Am 05.09.2011 fand in Düsseldorfer Innenministerium, Referat 45, ein Gespräch über unser Positionspapier und andere Themen der Staffel NRW statt.. Gesprächsteilnehmer waren: Frau Hinsen, MR'in., Frau Gregori ROI´in, Landesdelegierter der BfPP Hartmut Schlichting und der Bundesvorsitzende Thomas Lauterfeld.
Nach der Begrüßung gibt der Vorsitzende der BfPP Hintergrundinfos über unsere Arbeit mit Bezug auf das Positionspapier. Das Positionspapier 2001 entwickelt und über einen langen Zeitraum immer wieder aktualisiert trifft immer noch den Kern unseres Bestrebens hinsichtlich der erforderlichen Verbesserungen für das fliegende Personal.
Veränderte Einsatzanforderungen, in den letzten 10 Jahren, müssen durch den Dienstherrn in einer angemessenen Besoldung und nicht zuletzt auch in der Erhöhung der Stellenzulage und aufgrund der erhöhten Belastung auch in Erschwerniszulage münden. Bei dem aktuellen Positionspapier wurden die Punkte Lebensarbeitszeit und Wahlmöglichkeit ab 50 herausgelassen und vorerst zurückgestellt. Deshalb wollten wir aber trotzdem den Punkt der Lebensarbeitszeit ansprechen, da nach unserem Dafürhalten eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus nicht durchführbar ist.
NRW ist eines von zwei Bundesländern, in denen die Piloten bis zum 62. Lebensjahr arbeiten müssen. Den Mitarbeitern des IM wird erklärt, dass in vielen anderen Staffeln eine Gleichstellung der 25-jährigen Arbeit in der Fliegerstaffel mit denen im Wechselschichtdienst anerkannt und somit die Arbeitszeit um 1 oder 2 Jahre verringert wird. Die Altersgrenze für das fliegende Personal in den anderen Staffeln ist derzeit überwiegend mit 60 Jahren.
Ein BAG Urteil zur Altersgrenze von einem Verkehrspiloten wird genannt der eine Beschäftigung über das 60. Lebensjahr hinaus erreichen wollte. Dies wurde durch das Gericht mit der Begründung abgelehnt: „Die Regelung geht zurück auf medizinische Erfahrungswerte, nach denen Flugzeugführer überdurchschnittlichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, in deren Gefolge das Risiko altersbedingter Ausfallerscheinungen und unerwarteter Fehlreaktionen zunimmt. Damit sichert die Altersgrenze eine ordnungsgemäße Erfüllung der Berufstätigkeit und dient darüber hinaus auch dem Schutz von Leben und Gesundheit der Besatzungsmitglieder und Passagiere.“
Die Anforderungen an die Besatzung eines Polizeihubschraubers sind um einiges höher anzusehen!
Es wird durch Herrn Schlichting aufgezeigt, dass der Rentenbeginn bei der DFS ebenfalls mit 55 Jahren erreicht wird, da das Konzentrationsvermögen der Fluglotsen ab diesem Alter erfahrungsgemäß nachlässt. Die DFS ist ein ziviles, gewinnorientiertes Unternehmen und kann es sich nicht leisten ein Risiko einzugehen. Dies muß für uns ebenfalls gelten.
Es wird auf ein Schreiben der Abteilung 4, LZPD zur Verringerung der Lebensarbeitszeit der Polizei NRW gem. §192 Abs. 3 LBG vom 28.05.11 hingewiesen, das als Antwort auf den Erlassentwurf des IM NRW vom 06.02.09 vorgelegt wurde. In diesem Schreiben wurden zahlreiche Argumente, u. a. auch luftrechtlicher Art aufgeführt, die auf die besonderen Belastungen hinweisen und deshalb eine Gleichstellung einer 25-jährigen Arbeit in der Fliegerstaffel mit der gleich langen Arbeit im Wechselschichtdienst verlangt.
Es wird weiter durch die BfPP anschaulich erläutert, welche Belastungen die Besatzung im Nachteinsatz ausgesetzt ist und dass dies mit zunehmenden Alter immer schwieriger wird. Gerade auch im Hinblick darauf, dass die physischen und psychischen Belastungen ab Mitte 50 nur schwierig kompensiert werden können. Als Beispiel wurden hier Sehhilfen in Verbindung mit der Nachtsichtbrille aufgeführt.
Bei dem 75 Minuten dauernden Gespräch wurden natürlich auch die anderen Punkte des Positionspapiers sowie staffelinterne Dinge angesprochen und erläutert. Frau Hinsen versprach der BfPP, sich der Sache anzunehmen und diese in den entsprechenden Gremien vorzubringen.
Der Bundesvorsitzende bedankt sich für die Einladung und das offene Gespräch. Es wurde vereinbart, in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde nochmals hervorgehoben, dass die gesetzliche Anpassung des Zulagenwesens für den fliegerischen Bereichs dringend reformiert werden muss.
Mehr Infos über unsere Gesprächstermine demnächst im Mitgliederbereich
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Gesprächstermin mit Landespolizeipräsident Andreas Bruns 09.08.2011 19:12 | |
Termin im niedersächsischen Innenministerium am 23.06.2011, 14:00-15.45 Uhr
Der Landespolizeipräsident stellte dar, wie es zu der derzeitigen Situation der Polizeihubschrauberstaffel in Niedersachsen kam und wie es weiter gehen soll:
„Durch das entwickelte Konzept soll keine Beschränkung des Einsatzmittels erfolgen. Funktionalität und Wirtschaftlichkeit müssen weiter gegeben sein. Anflugzeiten sind sehr teuer, woraus sich ergibt, dass Niedersachsen 2 Standorte benötigt. Es geht nicht um die Abschaffung der Staffel sondern um Ertüchtigung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Es sollen zwei neue Hubschrauber beschafft werden, die als Sonderinvestition neben dem normalen Haushalt laufen und daher erst bewilligt werden müssen.“
Nach Meinung von Herrn Bruns kann es nicht sein, dass das teure und effiziente Einsatzmittel Hubschrauber an Ländergrenzen halt machen muss, wenn doch im Nachbarland genau die gleichen Polizeiaufgaben und –lagen bewältigt werden müssen. Hier wird es seiner Meinung nach in Zukunft wohl noch einige Änderungen bundesweit geben müssen, um die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit dieses teuren Einsatzmittels optimal zu nützen.
Eine Möglichkeit, den Flugbetrieb der Staffel aufrecht zu erhalten, wird im Innenministerium Niedersachsen in einer Kooperation mit dem Land Hamburg und der Bundespolizei gesehen, da an den beiden Standorten Hannover und Oldenburg festgehalten werden soll. Die Hubschrauberanzahl soll allerdings auf 2 niedersächsische Polizeimaschinen begrenzt werden.
Mit diesen beiden Kooperationen sollte es nach Meinung des Ministeriums gelingen, einen 24 h Flugdienst und beide Standorte in Niedersachsen aufrecht zu erhalten.........
mehr Infos im Mitgliederbereich!
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Gespräch in Brandenburg am 21.06.2011 05.08.2011 12:03 | |
Teilnehmer: Inspekteur der Polizei Herr Jacobs, Referent Klaus-Dieter Vossen, für die BfPP Thomas Lauterfeld und Peter Henseleit
Begrüßung durch den Inspekteur der Polizei in Brandenburg Herrn Jacobs und kurze Vorstellung des Referenten Herrn Vossen. Herr Jacobs verweist auf die vielen Schreiben zwischen der Behörde und der BfPP, die jetzt letztendlich zum Gespräch am heutigen Tage geführt haben.
Der Bundesvorsitzende bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch unser Positionspapier erläutern zu können. Veränderte Einsatzanforderungen, in den letzten 10 Jahren, müssen durch den Dienstherrn in einer angemessenen Besoldung und in einer Erhöhung der Stellenzulage münden. Aufgrund der erhöhten Belastung ist ebenso eine Anpassung der Erschwerniszulage unbedingt erforderlich, denn seit 1998 fand keine Erhöhung mit den tariflichen Anpassungen der Besoldung statt.
Zunächst folgt eine differenzierte Erläuterung der Stellenzulage mit dem Hinweis auf die Qualifizierung und Verantwortung des Beziehers – deshalb auch die Unterscheidung in die verschieden aufgeführten Beträge in unserem Positionspapier.
Der Bundesvorsitzende erläutert die Ansprüche für das fliegende Personal bei der Polizei und er spricht die lange Ausbildungsdauer an. In keinem anderen Bereich der Polizei dauert die zusätzliche Ausbildung/ Qualifizierung so lange – vier Jahre bis zum eigenverantwortlichen Fliegen - und stellt so hohe Ansprüche!
Herr Jacobs stimmt dem zu und erwähnt, dass er ehemaliger Beamter des SEK ist und deshalb einen guten Einblick in die Sonderdienststellen hat. Er sieht derzeit aber auch kaum eine Möglichkeit unser Positionspapier umzusetzen. Die Haushälter nutzen derzeit jede Gelegenheit Einsparungen vorzunehmen.
Als weiteres Thema werden die Stellenbewertungen innerhalb der Staffel in Brandenburg angesprochen. Die Möglichkeit der Weiterqualifizierung und des weiteren Aufstiegs innerhalb der Staffel muss unbedingt gewährleistet sein da sich der Beamte nicht auf Dienstposten außerhalb der Staffel bewerben kann und damit eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten hat.
Den vollständigen Bericht findet Ihr im Mitgliederbereich!
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Gespräch der BfPP im Hessischen Innenministerium 24.06.2011 11:51 | |
Am 31.05.2011 fand auf Bitten des BfPP- Vorstands ein Informationsgespräch im Hessischen Innenministerium mit dem Innenministers Boris Rhein und dessen Büroleiterin Frau Müller statt. Der Bundesvorsitzende erläuterte dem Minister das Positionspapier und sprach auch die fehlenden Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizeihubschrauberstaffel Hessen an.
Die Inhalte des Positionspapiers wurden über einen langen Zeitraum immer wieder aktualisiert und treffen immer noch den Kern unseres Bestrebens hinsichtlich der erforderlichen Verbesserungen für das fliegende Personal.
Veränderte Einsatzanforderungen in Hessen seit über 10 Jahren müssen nun endlich auch in einer adäquaten Alimentierung und in einer Erhöhung der Stellenzulage münden. Die Zulagen unterliegen nicht den tariflichen Anpassungen der Besoldung, aus diesem Grund sind sie seit 1998 unverändert.
Die Zulagen unterliegen nicht den tariflichen Anpassungen der Besoldung, aus diesem Grund sind sie seit 1998 unverändert.
Aufgrund der erhöhten Belastungen im Flugdienst ist ebenfalls eine Anpassung der Erschwerniszulage notwendig. Dies begründen wir mit den veränderten Missionen im Polizeiflugdienst. Während noch 1998 nur bei Tag mit der BO 105 einfache Missionen wie Verkehrsüberwachung, Fahndung und Umweltschutz geflogen wurde, kommen heute der belastende Nachtflug unter NVG, das Wärmebildverfahren, Windenrettung, Einsatz mit den Polizeispezialkräften und nicht zuletzt mit Feuerlöschbehälter dazu. Dem Minister konnten viele erfolgreiche Einsätze in den vergangenen Jahren beispielhaft aufgezeigt werden....
Weitere Informationen über das Gespräch im Mitgliederbereich!
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